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„theils abzustellen, theils einzuschränken“

HINTERGRUND / HEILIGE GRÄBER

07/04/23 Am heutige Karfreitag Nachmittag und am Karsamstag stehen wieder in vielen Salzburger Kirchen „Heilige Gräber“. Kerzen hinter Glaskugeln mit gefärbtem Wasser tauchen sie in magisches Licht. Es heißt immer, Fürsterzbischof Colloredo habe sie in der Zeit der Aufklärung verboten. Gastautor Michael Neureiter hat genauer nachgelesen.

Von Michael Neureiter

Die aktuelle Sonderausstellung des Dommuseums Salzburg trägt den Titel Colloredo. Reformer in neuem Licht. Tatsächlich werden viele Klischees angesprochen, die Colloredo und sein Wirken begleiten. Es ist daher notwendig, genauer hinzuschauen und sich von mancher Aussage zu verabschieden, auch wenn sie immer wieder abgeschrieben wurde. Eines der wiederholten Klischees: Die „Heiligen Gräber“ seien von Colloredo abgeschafft worden.

Mit 12. März 1783 ist ein Schreiben der kaiserlichen Regierung in Innsbruck datiert, in dem das Salzburger Konsistorium über das Verbot des Heiligen Grabes in der Karwoche informiert wurde. Damit kam das selbständige Erzstift Salzburg unter Zugzwang.

Am 4. April 1783 gab es dann zwei Wochen vor Ostern eine Verordnung „betreffend die Abstellung der Theatralgräber“: „In reifer Überlegung“ sei „ungemein viel die Andacht Störendes“ schon in der kommenden Karwoche „theils abzustellen, theils einzuschränken“, indem nicht mehr als 12 Kerzen brennen. Die Zeit sei zu kurz, deshalb bleibe es beim Wunsch für heuer. 1784 müssten „alle … angebrachten zahlreiche Lichter, Lampen, allerley färbige Grabkugel…“ entfernt werden – alles, „was die Sinne zu sehr beschäftiget, den Geist zerstreut und die zur Andacht unentbehrliche Gemütssammlung unterbricht“. Also kein Verbot, sondern das Bemühen um eine einfachere Form.

Am 26. März 1784 folgte die nächste Verordnung zu diesem Thema, wieder recht knapp, gut zwei Wochen vor dem Ostersonntag am 11. April. Es betonte den „Grundsatz der Simplizität und Einförmigkeit“: Auf den „zur Grabaussetzung bestimmten Altar“ solle „eine ganz simple Tumba mit einem aufrechtstehenden nackten Kreuz“ gestellt werden. Das solle „das Modell seyn, nach welchem sich die übrigen Stadt- und Landkirchen für das künftige Jahr zu bemessen haben.“

Dabei wird auf die Darstellung des Heiligen Grabes im Salzburger Dom verwiesen, das „Normalgrab“. Der Dom solle „zum Beyspiel genommen und nachgeahmet“ werden, hatte es schon in Colloredos Hirtenbrief 1782 geheißen.

Das Beispiel der Heiligen Gräber zeigt, dass Colloredo in seinen Bemühungen „keine josephinische Kopie“ anstrebte. Allerdings hatte manche Regelung Joseph II. für Österreich durchaus Beispielswirkung auch für Salzburg. Im Lauf der letzten zwei Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts nahm der „Radikalismus eines gewiß gut gemeinten und in vielen Punkten berechtigten Reformwillens“ deutlich ab. Man bemühte sich zunehmend um eine Umsetzung, „soviel es ohne großes Murren und Aufsehen des Volkes geschehen könne“.

Bilder: dpk-krie (1); Michael Neureiter (2)

 

 

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