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Die Leitlinien für die Kultur- und Förderpolitik

DOKUMENTATION / KULTURENTWICKLUNGSPLAN (2)

13/03/18 DrehPunktKultur dokumentiert den neuen Kulturentwicklungsplan des Landes. Heute der Abschnitt „Kulturpolitik, Kulturverwaltung und Kulturförderung“. Diesen Abschnitt kann man auch so lesen: wie sich die Landespolitik selbst in die Pflicht nimmt.

Das Bewusstsein für den Beitrag, den Wert und die Bedeutung von Kunst und Kultur für das Land Salzburg soll sich nicht nur ideell, sondern auch materiell widerspiegeln. Um dies zu gewährleisten, steht an erster Stelle ein klares und deutliches Bekenntnis des Landes Salzburg zur Förderung und Unterstützung von Kunst und Kultur als öffentliche Aufgabe. Sowohl bestehende als auch noch unentdeckte künstlerische und kulturelle Potenziale sind in diesem Zusammenhang zu fördern. Ungeachtet einzelner Schwerpunktsetzungen im Kulturentwicklungsplan KEP Land Salzburg wird die Förderpolitik des Landes Salzburg im Kunst- und Kulturbereich in Zukunft weiterhin darum bemüht sein, die Vielfalt der künstlerischen und kulturellen Aktivitäten im Bundesland aufrechtzuerhalten und zur weiteren Entfaltung zu bringen. Diese künstlerische und kulturelle Vielfalt umfasst dabei vor allem:

– die Träger von künstlerischen und kulturellen Aktivitäten, von öffentlichen Kunst- und Kultureinrichtungen über gemeinnützige Kunst- und Kulturinitiativen bis hin zu einzelnen Künstlerinnen und Künstlern;
– die Orte, an denen diese Aktivitäten gesetzt werden, von der Landeshauptstadt Salzburg bis hin zu den kleineren Gemeinden im Flachgau, Tennengau, Lungau, Pongau und Pinzgau;
– die Formen des Ausdrucks, von traditionell orientierten und sich weiter entwickelnden, zeitgemäßen Ansätzen in der Volkskultur, beim kulturellen Erbe und bei archäologischen Kulturgütern, über inter- und transkulturelle Initiativen bis hin zu zeitgenössischen Kunstproduktionen;
– die Schnittstellen von Kunst und Kultur mit Bildung, Wissenschaft, Medien, Kreativwirtschaft, Sozialem, Raum- und Wohnplanung sowie Tourismus;
– die gesamte Bandbreite der künstlerischen Sparten, von Musik und Theater über Tanz, Performance, Bildende Kunst, Medienkunst, Film, Fotografie und Literatur bis hin zur Architektur und darüber hinaus.

Unter Berücksichtigung des Salzburger Kulturförderungsgesetzes und der darin verankerten Grundsätze und Ziele einer Kulturförderung durch Land und Gemeinden setzt sich das Land Salzburg zum Ziel, in den kommenden Jahren entsprechende Mittel in den Haushalten sicherzustellen, um die im Kulturentwicklungsplan KEP Land Salzburg festgeschriebenen Ziele etappenweise erreichen zu können. Dabei ist dem Ziel einer Verteilungsgerechtigkeit – insbesondere hinsichtlich eines Stadt-Land-Gefälles und eines Ungleichgewichts zwischen freien und gebundenen Förderungen – besonderes Augenmerk zu schenken.

Bezugnehmend auf das Salzburger Kulturförderungsgesetz, demzufolge „ein angemessener Teil [der Mittel aus dem Landeshaushalt] für das zeitgenössische kulturelle Schaffen zu verwenden“ ist, setzt sich das Land Salzburg des Weiteren zum Ziel, in Zukunft die Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst verstärkt zu fördern und zu unterstützen. Ausdrücklich sollen dabei Produktionen und Initiativen gefördert und unterstützt werden, die unkonventionellen und experimentellen Charakter aufweisen. Zugleich sollen Kultureinrichtungen verstärkt dahingehend motiviert werden, zeitgenössische Kunstproduktionen in ihr Programm einzubinden. Ein besonderer Fokus liegt hier auf Einrichtungen, die in diesem Zusammenhang abseits des Salzburger Zentralraums ihre Wirkung entfalten.

Das Land Salzburg ist sich der oftmals schwierigen Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbedingungen bewusst, in denen sich Künstlerinnen, Künstler, Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter befinden. Diskussionen um gerechte Bezahlungen und Honorare, die Vermeidung von prekären Arbeitsverhältnissen und die soziale Absicherung im Kunst- und Kulturbereich spiegeln dies wider. Gleichzeitig muss festgehalten werden, dass hier eine singuläre Lösung auf Ebene einer einzelnen Gebietskörperschaft nicht machbar ist. Das Land Salzburg setzt sich in diesem Zusammenhang das Ziel, gemeinsam mit den Salzburger Städten, Gemeinden und dem Bund die Bedingungen für professionelle und gute Arbeitsverhältnisse im Salzburger Kunst- und Kulturbereich schrittweise zu verbessern. Dies beinhaltet auf langfristige Sicht die Förderung des Ausbaus von Voll- und Teilzeitstellen im Kunst- und Kulturbereich. Damit soll auch ein Beitrag dazu geleistet werden, dass für ehrenamtliche und freiwillige Aktivitäten ein professionelles Umfeld sichergestellt wird.

Auf Landesebene wurden in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Förderabläufe im Kunst- und Kulturbereich einfach, verständlich und nachvollziehbar zu gestalten, insbesondere angesichts neuer und sich wandelnder Kunst- und Kulturformen. Um zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden, setzt sich das Land Salzburg in der weiteren Gestaltung der Förderabläufe mehrere Ziele. So sollen die Förderinstrumente wirkungsorientiert auf die Zielsetzungen und Maßnahmen des Kulturentwicklungsplans KEP Land Salzburg abgestimmt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Weiterentwicklung des Instruments der mittelfristigen Fördervereinbarungen, der Ergänzung der bestehenden Förderkriterien, einer transparenten Dokumentation des Förderwesens und einer bestmöglichen Abstimmung von Förderabläufen mit dem Bund und den Salzburger Städten und Gemeinden. Bei erstansuchenden Fördernehmerinnen und -nehmern sowie kleinen Kunst- und Kulturinitiativen soll noch stärker auf eine umfassende Förderberatung Bedacht genommen werden.

Die Kulturverwaltung des Landes Salzburg sieht sich als kompetente Partnerin für die Kunst- und Kultureinrichtungen, Künstlerinnen, Künstler, Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter und ihre Anliegen. Als gesetzlich verankertes Beratungsgremium für Kunst und Kultur kommt hierbei dem Salzburger Landes-Kulturbeirat und seinen Fachbeiräten eine besondere Stellung in der Mitgestaltung des kulturpolitischen Diskurses und des Verhältnisses zwischen Kulturpolitik, Kulturverwaltung und dem Kunst- und Kulturbereich zu. Verschiedene Informations- und Serviceleistungen sind ein wesentlicher Bestandteil dieses Verhältnisses und sollen weiter optimiert und ausgebaut werden. Dazu zählt etwa die Beratung rund um die Entstehung und Durchführung von Projekten, die Unterstützung von Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen sowie die Information über Finanzierungs- und Kooperationspartner. Beabsichtigt wird außerdem, Kunst- und Kultureinrichtungen bei der Anbahnung und Vorfinanzierung von grenz- und bereichsübergreifenden Projekten zu unterstützen.

Damit angesprochen ist u. a. die Absicht, Kunst- und Kultureinrichtungen verstärkt die Möglichkeit zu bieten, an EU-Programmen wie INTERREG, LEADER oder den Rahmenprogrammen der Europäischen Kommission zur Unterstützung der Kultur- und Kreativbranche teilzunehmen. Eine engere Vernetzung landesinterner Stellen und die digitale Darstellung von Informationen über entsprechende EU-Programme werden in diesem Zusammenhang ebenfalls angestrebt.

Für die Salzburger Kulturpolitik und Kulturverwaltung bilden die Ziele und Maßnahmen im Kulturentwicklungsplan KEP Land Salzburg den Rahmen für zukünftige Handlungen und Entscheidungen. Um eine fortschreibende und nachhaltige Planung im Kunst- und Kulturbereich sicherzustellen, verpflichtet sich das Land Salzburg daher, eine regelmäßige Evaluierung des Kulturentwicklungsplans KEP Land Salzburg durchzuführen.

Im Kapitel „Kulturpolitik, Kulturverwaltung und Kulturförderung“ sollen folgende prioritäre Maßnahmen umgesetzt werden:

– Sicherstellung eines tragfähigen Budgetpfads für die nächsten Jahre zur Finanzierung der im Kulturentwicklungsplan KEP Land Salzburg beschlossenen Ziele und Maßnahmen, insbesondere durch mittelfristige Finanzplanung und politisches Akkordieren.
– Besondere Betonung und Berücksichtigung der im Kulturentwicklungsplan KEP Land Salzburg festgeschriebenen Schwerpunkte bei kulturpolitischen Diskussionen und Entscheidungen, insbesondere mit Fokus auf kulturelle Bildung, Kinderkultur und Jugendkultur, kulturelle Teilhabe, zeitgenössische Kunstproduktion, vernetzende Ansätze in Kunst und Kultur, Kunst und Kultur im ländlichen Raum, Baukultur sowie Volkskultur, Interkultur und Transkultur.
– Förderung des Ausbaus von Voll- und Teilzeitstellen im Kunst- und Kulturbereich, wobei dies jeweils mit gut begründeten und nachvollziehbaren Kriterien einherzugehen hat. Ein vorrangiger Fokus liegt dabei auf den Verbandsstrukturen der Volkskultur, den Regionalmuseen sowie den Kunst- und Kultureinrichtungen in den Regionen abseits der Landeshauptstadt.
– Konsequente Miteinbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kunst- und Kulturbereich (z. B. Landeskulturverwaltung, Landes-Kulturbeirat, ...) bei der Entwicklung von strategischen Programmen und Leitbildern des Landes Salzburg (z. B. in Bildung, Wissenschaft, Medien, Kreativwirtschaft, Sozialem, Raum- und Wohnplanung, Naturschutz oder Tourismus).
– Etablierung von jährlich wiederkehrenden Diskussionsformaten zur kulturellen Zukunft des Bundeslandes Salzburg (z. B. sparten- und bereichsübergreifende Diskussionsrunden in den Regionen, runde Tische mit Expertinnen und Experten, Zukunftskonferenzen, ...).
– Überarbeitung der spartenbezogenen Förderkriterien im Kunst- und Kulturbereich zur wirkungsorientierten Ausrichtung auf Basis der Ziele und Maßnahmen des Kulturentwicklungsplans KEP Land Salzburg.
– Darstellung der geschlechterspezifischen Verteilung von kulturpolitischen Ausgaben im Rahmen der Kunst- und Kulturberichte des Landes Salzburg.
– Strukturelle und inhaltliche Weiterentwicklung des Instruments der mehrjährigen Fördervereinbarungen unter Berücksichtigung der zentralen Zielsetzungen des Kulturentwicklungsplans KEP Land Salzburg.
– Entwicklung und Ausbau von Darlehens-Modellen zur überbrückenden Vorfinanzierung von Kunst- und Kulturprojekten, die über EU-Programme gefördert werden und die eine Förderauszahlung erst nach Projektabschluss vorsehen.
– Bedarfsorientiertes Angebot von Beratungsleistungen der Kulturverwaltung des Landes, vor allem in den Bezirken.
– Einrichtung eines Informationsportals auf der Homepage des Landes Salzburg mit Darstellung von kunst- und kulturrelevanten EU-Anlaufstellen sowie internationalen Förderprogrammen.

Bild: Land Salzburg / Martina Mühlfellner

 

 

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