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Barrierefreiheit und Teilhabe wo nur möglich

DOKUMENTATION / KULTURENTWICKLUNGSPLAN (3)

14/03/18 Im Bereich „Kulturelle Teilhabe“ spiegelt sich im neuen Kulturentwicklungsplan des Landes Salzburg besonders deutlich auch die Handschrift des Kulturreferenten. Heinrich Schellhorn ist ja nicht nur Kultur-, sondern auch Sozial-Landesrat.

Das Land Salzburg setzt sich zum Ziel, einem erweiterten Kulturbegriff im Sinne der UNESCO möglichst umfassend Rechnung zu tragen: „Die Kultur ist Ausdruck der gesamten Gemeinschaft und sollte nicht das Privileg einer Elite sein. Die kulturelle Demokratie baut auf der möglichst umfassenden Beteiligung von einzelnen und von der Gesellschaft an der Schaffung von kulturellen Gütern, an Entscheidungen über das kulturelle Leben und an der Verbreitung und Nutzung der Kultur auf.“

Darauf aufbauend werden die Barrierefreiheit von und die Zugänglichkeit zu künstlerischen und kulturellen Angeboten und Aktivitäten für alle Menschen als wesentliche Bausteine des Kulturlandes Salzburg gesehen. Sie sind Voraussetzung für die Nutzbarkeit von vorhandenen Ressourcen und tragen damit zur kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Inklusion aller in Salzburg lebenden Menschen bei. Auf einer prinzipiellen Ebene geht es vor allem darum, Maßnahmen zu setzen und zu unterstützen, die sich um niederschwellige Zugänge zu Kunst und Kultur bemühen und dabei auf weitreichende Teilhabe- und Ermächtigungsstrategien setzen.

Das Land Salzburg setzt sich daher zum Ziel, soziale und ökonomische Hindernisse zu verringern, die eine Teilhabe am kulturellen Leben erschweren. Damit verbunden ist die Bereitstellung eines vielfältigen Kunst- und Kulturangebots im gesamten Bundesland, bei dem auf die Leistbarkeit für Menschen mit niedrigem Einkommen und in Armut lebende bzw. armutsgefährdete Menschen Rücksicht genommen wird. Unterstützt werden hierbei neben Initiativen und Projekten, die eine passive Teilnahme am kulturellen Geschehen ermöglichen, auch solche, die eine aktive Auseinandersetzung mit Kunst, Kultur und Gesellschaft fördern.

Eine besondere Funktion nehmen in diesem Zusammenhang alternative und freie Medien ein, zu deren Förderung sich das Land Salzburg ausdrücklich bekennt. Niedrigschwellige, communityorientierte und offen zugängliche Angebote (z. B. freie Radios, freie Fernsehsender, Internetblogs, Straßenzeitungen, ...) leisten einen wesentlichen Beitrag zur Vermittlung von künstlerischen und kulturellen Inhalten. Sie tragen darüber hinaus aufgrund ihres partizipativen Ansatzes zur Inklusion von weniger gehörten und gesehenen Gruppen in die Gesellschaft und zur Stärkung einer kritischen Medienkompetenz bei.

Räumliche Barrieren im weiteren Sinn ergeben sich im Bundesland Salzburg aufgrund der geografischen Struktur. Menschen, die abseits der großen Städte und Gemeinden leben, können das bestehende Kunst- und Kulturangebot oftmals nur eingeschränkt nutzen. In besonderem Maße betrifft dies Gruppen, die in ihrer selbstbestimmten Mobilität mitunter beeinträchtigt sind wie beispielsweise Kinder, Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder von Armut betroffene Menschen. Vor diesem Hintergrund sind Mobilitätsbarrieren abzubauen und regionale Kunst- und Kulturaktivitäten im Sinne einer „kulturellen Nahversorgung“ zu stärken. (siehe dazu auch Kapitel „Kunst und Kultur im ländlichen Raum“)

Im engeren Sinn sind räumliche Barrieren in baulicher, infrastruktureller und technischer Hinsicht zu beseitigen und zu vermeiden. Nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels hin zu einer älter werdenden Gesellschaft stellt die barrierefreie Erreichbarkeit von und die Zugänglichkeit zu Kunst- und Kultureinrichtungen, zu Kulturveranstaltungen oder zu Kunstprojekten ein besonders erstrebenswertes Ziel dar. Das Bundesland Salzburg verpflichtet sich daher, bei Adaptierungen und Neubauten von landeseigenen Kunst- und Kultureinrichtungen sowie kulturellen Großveranstaltungen und Kunstausstellungen des Landes Salzburg räumliche Barrierefreiheit sicherzustellen. Bei der Vergabe von baulichen Investitionsförderungen des Landes Salzburg an private Kunst- und Kultureinrichtungen wird dem Prinzip einer räumlichen Barrierefreiheit ebenfalls Rechnung getragen.

Im kulturpolitischen Kontext bedarf es außerdem eines besonderen Augenmerks auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Das Land Salzburg unterstützt daher Initiativen und Projekte, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, am kulturellen Leben teilzunehmen und sich auch kreativ auszudrücken. Ausdrücklich zählen hierzu Aktivitäten, die Menschen mit Behinderung in ihrem künstlerischen Tun unterstützen. Gefördert werden sollen dazu u. a. Vermittelnde Aktivitäten, die mehr Einblick in die Kunstproduktion und Kulturarbeit von und für Menschen mit Behinderung ermöglichen und zur Sensibilisierung für das Thema kulturelle, soziale und gesellschaftliche Inklusion beitragen. Das Land Salzburg legt außerdem Wert darauf, dass weiterhin an einer sprachlichen und kommunikativen Barrierefreiheit gearbeitet wird. Dazu zählt etwa die Verwendung einer leicht verständlichen Sprache.

Kulturelle Teilhabe und Teilnahme wird in vielen Fällen erst Dank freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements ermöglicht. Das Land Salzburg ist sich der herausragenden Bedeutung dieses Engagements im und für den Kunst- und Kulturbereich bewusst und setzt sich zum Ziel, freiwillige und ehrenamtliche Aktivitäten möglichst vielfältig zu unterstützen und zu stärken. Dazu zählen zu allererst die Würdigung und Anerkennung derartiger Aktivitäten, wie sie tagtäglich in Vereinen der Volkskultur, Regionalmuseen, regionalen Kunst- und Kulturinitiativen, Bibliotheken oder Bildungswerken geleistet werden. Darüber hinaus sollen Initiativen gesetzt bzw. unterstützt werden, die mehr Menschen in Salzburg zu freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement und Teilhabe im Kunst- und Kulturbereich motivieren – von der amateurhaften Beschäftigung bis hin zur professionellen Berufung. In besonderem Maße betrifft dies das Engagement von jungen Menschen.

Darüber hinaus will sich das Land Salzburg verstärkt in die Diskussion darüber einbringen, wie die Zukunft des Ehrenamts im Kunst- und Kulturbereich aussehen kann, welche Rahmenbedingungen dafür notwendig sind und wo die Grenzen zwischen ehrenamtlicher und nichtehrenamtlicher Leistung liegen.

Im Kapitel Im Kapitel „Kulturelle Teilhabe“ sollen folgende prioritäre Maßnahmen umgesetzt werden:

– Förderung von investiven Maßnahmen bei Kultureinrichtungen und -veranstaltungen zur Erfüllung der Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes.
– Erstellung eines Leitfadens für barrierefreie Kulturveranstaltungen und Kultureinrichtungen.
– Bestandsaufnahme, Erstellung und zielgruppenspezifische Aufbereitung von Informationsmaterial
– Barrierefreiheit in Kultureinrichtungen (ausgenommen Landeshauptstadt Salzburg, da hier bereits entsprechendes Informationsmaterial existiert).
– Schaffung von barrierefreien Zugängen und besucherinnen- und besucherfreundlichen Eingangssituationen im Rahmen des Museumsleitplans Salzburg (insbesondere DomQuartier, Museum der Moderne Salzburg/Rupertinum, Salzburger Freilichtmuseum).
– Formulierung und Zurverfügungstellung von Förderinformationen in Leichter bzw. Einfacher Sprache.
– Freier Eintritt in Museen mit öffentlicher Rechtsträgerschaft für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
– Förderung inklusiver Kunstprojekte für Menschen mit Behinderung (beispielhaft zielgruppenspezifische Projekte des Theater ecce, des Integrativen Bewegungs- und Musikzentrums oder der öffentlichen Museen in der Stadt Salzburg).
– Initiierung und Unterstützung von „Sharing-Plattformen“, die zur Beseitigung von Mobilitätsbarrieren im Kunst- und Kulturbereich beitragen (z. B. durch gemeinsam genutzte Verkehrsmittel für An- und Abfahrten zu und von Kulturveranstaltungen, durch Unterstützungsangebote für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, ...).
– Erarbeitung einer landesweiten Strategie zur Zukunft der Ehrenamts- und Freiwilligentätigkeit im Kunst- und Kulturbereich, unter besonderer Berücksichtigung aktueller Herausforderungen (z. B. Organisationsnachfolge bei Verbänden und Vereinen der Volkskultur) und aktueller Studien (z. B. Freiwilligenbericht 2015 des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz).
– Einrichtung einer Freiwilligenbörse für den Kunst- und Kulturbereich in Kooperation mit bestehenden Plattformen und Initiativen (beispielhaft: Freiwilligenzentrum Salzburg).
– Erstellung eines digitalen Informationsangebots zu Fragen der Gründung und der Führung von Kunst- und Kultureinrichtungen im Bundesland Salzburg, in Zusammenarbeit mit Dachverbänden und Interessenvertretungen.
– Erarbeitung eines medienkulturellen Strategiepapiers für das Bundesland Salzburg, unter Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren aus der Medienkulturszene und mit Fokus auf neuere Formate und Ansätze (beispielhaft offene Medien- und Technologielabore, community-orientierte Initiativen oder Civil-Media-Angebote).

Bild: Land Salzburg / Martina Mühlfellner

 

 

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