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Vorarlberg

STICH-WORT

10/03/21 In Vorarlberg, aufgrund vergleichsweise geringer Inzidenzzahlen zur „Modellregion“ in Österreich geworden, gelten ab 15. März Lockerungen. Auch für den Veranstaltungsbereich. Dieses „Modell“ schauen wir uns hier näher an, hinsichtlich der Kultur. Man kann sich einen Reim drauf machen, wie erste Öffnungsschritte – wann wohl? – in Salzburg ausschauen könnten.

Von Reinhard Kriechbaum

Mit heutigem Tag (10.3.) hat Vorarlberg eine Sieben-Tage-Inzidenz von 74,8. Salzburg hält bei 251, also einem dreieinhalbfach so hohen Wert. Salzburg hat nach wie vor die höchste Quote unter Österreichs Bundesländern, sie entscheidend zu senken dauert Wochen.

Um die Öffnungsschritte jenseits des Arlbergs wurde zwischen Landespolitik und Gesundheitsministerium nun anderthalb Wochen diskutiert, gestritten abgewogen. Auch daraus kann man rückschließen, wie wenig Hoffnung derzeit hierzulande auf Kultur-Normalität besteht. Was in Vorarlberg ab kommendem Montag (15.3.) ermöglicht wird, ist schließlich auch nur eine Öffnung in homöopathischer Dosis. Eine große Einschränkung: Um 20 Uhr ist Schluss, denn das nächtliche Ausgehverbot gilt weiterhin auch in Vorarlberg.

Die positive Nachricht: Man traut dem Kultur-Publikum mehr Eigenverantwortung zu als den Kaffeehaus- oder Wirtshausbesuchern. Von Letzteren werden keine Wohnzimmertests akzeptiert. Ins Lokal geht’s also erst Mal über die Teststraße. In der Kultur werden sehr wohl Wohnzimmertests akzeptiert. Diese haben einen QR-Code, und den wird man samt Ergebnis der zuständigen Behörde übermitteln müssen. Von dort kommt das OK ans Handy, damit man etwas zum Vorzeigen hat. Schwindeln ginge freilich – aber offenbar wird die Ehrlichkeit potentiellen Kultur-Publikums als ausreichend hoch eingeschätzt.

Kultur- und andere Veranstaltungen sind in Vorarlberg bald in geschlossenen Räumen und im Freien möglich. Die generelle Obergrenze ist mit einhundert Personen festgeschrieben. Für kleinere Räume gilt: maximal fünfzig Prozent des Fassungsvermögens. Da sind kleinere Kulturveranstalter besser dran als solche mit großen Häusern.

Registrierungspflicht, nummerierte Sitzplätze, FFP2-Maskenpflicht, für die Veranstalter ein „verpflichtendes Präventionskonzept“ – das waren zu erwartende Bestimmungen. PCR-Tests sind 72 Stunden gültig, die anderen Testmethoden 48 Stunden.

Eigene Bestimmungen gelten für außerschulische Jugendarbeit (inklusive Sport) und Jugendkultur. Auch sie kann in geschlossenen Räumen (für zehn Jugendliche) und im Freien (zwanzig Leute) stattfinden. Testpflicht besteht nur drinnen. Wohnzimmertests werden auch hier toleriert, aber die meisten Jugendlichen werden ohnehin aktuell in den Schulen getestet.

Seine „persönlichen Bedingungen“ seien weitgehend erfüllt worden, so Landeshauptmann Markus Wallner heute Mittwoch im ORF-Morgenjournal. So geht in Österreich Föderalismus.

 

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