Künstlerische Kleinkolonien
KUNST / AUSLANDSATELIER / STIPENDIUM
18/02/19 Das Land Salzburg bietet für 2019/2020 wieder insgesamt fünfzehn Auslandsateliers in drei Kontinenten für Salzburger Kunstschaffende an - und unterstützt diese mit einem großzügigen Stipendium.
„Seit 1987 gibt es diese Initiative der Kulturabteilung des Landes. Mehr als 250 Künstlerinnen und Künstler haben seither die Möglichkeit genutzt, einige Wochen oder bis zu vier Monate lang in anderen Städten und Ländern zu leben und arbeiten, neue Werke zu schaffen, Eindrücke und Erfahrungen im Ausland zu sammeln“, so der Salzburger Kulturreferent Schellhorn. Seit Bestehen des Atelierprogramms konnten bereits 29 unterschiedliche Destinationen angeboten werden. Am beliebtesten waren in der Vergangenheit die Aufenthalte in Paris, Chicago und Mexiko. Für 2019 und 2020 sind insgesamt 15 Auslandsateliers in Europa, Amerika und Asien ausgeschrieben. Die BewerberInnen können sich zwischen kulturreichen Städten entscheiden: Paris, Tainan in Taiwan, Warschau, Berlin, Merida in Mexiko, Paliano bei Rom, Chicago, Bosa und Alghero in Sardinien, Teheran, Budapest, Ahtopol in Bulgarien, Tirana in Albanien, Varanasi in Indien sowie Liviv (Lemberg) in der Ukraine und Tiflis in Georgien. Die Höhe der Stipendien richtet sich nach den individuellen Aufenthaltskosten der Destination und steigt vereinzelt bis über 5000 Euro.
„Basis dafür ist ein Netzwerk durch persönliche Kontakte, über Botschaften und Kulturforen und auch über Regierungsstellen sowie direkt mit Kunstschaffenden im Ausland, die im Austausch dazu ins Gastatelier des Landes ins Künstlerhaus nach Salzburg kommen. Für viele haben sich diese Auslandsaufenthalte nicht selten als ein Sprungbrett für die weitere Karriere erwiesen“, weiß Dietgard Grimmer, die das Projekt initiiert hat und seit vielen Jahren betreut.
Für das Auslandsstipendium können sich in Salzburg geborene oder seit fünf Jahren hier lebende und arbeitende bildende Kunstschaffende bis zum 15. März 2019 bewerben. Einzureichen sind Fotos von Arbeiten, Kataloge, biografische Unterlagen, Motivationsschreiben für die Bewerbung um ein Auslandsstipendium an dem spezifischen Ort sowie Aufstellung aller bisherigen öffentlich geförderten Auslandsaufenthalte. Eine unabhängige Jury wird aus den Einreichungen die Auswahl treffen. Die BewerberInnen werden bis Ende März schriftlich über das Ergebnis der Jury informiert. (Landeskorrespondenz/dpk-Jäger)