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Es wäre Luft nach oben

KOMMENTAR

Von Reinhard Kriechbaum

10/03/17 Natürlich: jedes Kunstwerk, das dem Land wirklich gehört oder wieder in seinen Besitz zurück wandert, ist eine große Freude. In dem Fall also Grund zu 186facher Freude. Auch wenn für die meisten dieser Gemälde gilt: Sie waren ohnedies da und (abgesehen von ein paar Depot-Stücken in Wien) in der Residenz an den Wänden sichtbar aufgehängt.

Die Kunst-Rückführung ist in diesem Fall mithin eher ein legistischer Akt, eine Verwaltungsvereinfachung. Fürs Kunsthistorische Museum und fürs Belvedere absolut kein Aderlass, für den Staat (Bund) keine finanzielle Einbuße, weil man nichts davon veräußern könnte.

Salzburg hat, als es seine Eigenstaatlichkeit verlor, Kunst und auch Besitz in Hülle und Fülle eingebüßt. Die zwölf Jahre Hin und Her, bis Salzburg 1816 endgültig zur Habsburger-Monarchie kam, bedeuteten sehr wohl einen schweren Aderlass. Ein Stichwort nun lautet „Vermögensauseinandersetzung“. Da geht es um Grund und Boden, vor allem um Wälder. Also um Vermögen, das sich vermehrt, indem es nachwächst. Da reden also die Bundesforste gewichtig mit und der Bund ist in diesem Bereich logischerweise deutlich zugeknöpfter als bei Bildern oder Bauwerken (deren Erhalt ja die Eigentümer auch kostet). Mit Wäldern fährt man politische Erfolge nicht so leicht ein. Diese „Vermögensauseinandersetzung“ sei „noch nicht gelungen“, bestätigte Landeshauptmann Wilfried Haslauer im Pressegespräch heute Freitag (10.3.).

Wie sieht es mit der Kunst aus, sind alle Wünsche erfüllt? Manches, etwa die immens wertvollen kunsthandwerklichen Objekte, die im Palazzo Pitti in Florenz gelandet sind, muss man abschreiben. Sie sind im Besitz der Stadt Florenz, und da würde kein noch so großes Verhandlungsgeschick etwas ausrichten. Ähnliches gilt für Handschriften, Glanzwerke der Buchmalerei (vieles ist in München gelandet).

Mit einer Wortmeldung ließ der ehemalige Diözesankonservator, Prälat Johannes Neuhardt, aufwarten. Er erinnerte an jenen 5. Dezember 1805, als Kaiser Franz einen seiner Hofrätet nach Salzburg sandte mit dem Recherche-Auftrag, ob es unter den erzbischöflichen Schätzen Dinge gäbe, die den kaiserlichen Sammlungen auch wohl anstünden. Da wurden – ein ziemlich einzigartiger Fall – Kunstwerke „von Residenz zu Residenz“ übertragen, also von einem Potentaten zum anderen, so Neuhardt.

Am Beispiel Bergkristall: Erzbischof Guidobald von Thun hatte vor gut dreihundert Jahren die erste Bergkristallmühle im Land in betrieb genommen, um Arbeitsplätze zu schaffen. 140 Bergkristall-Objekte Salzburger Provenienz stehen im Kunsthistorischen Museum, „in Etageren wie Marmeladeglasl'n“, wie es Neuhardt in seiner bekannt pointierten Diktion formuliert.

Jedenfalls glaubt er, dass sie so dastehen, denn anschauen habe er sie in seinem 86jährigen Leben nicht dürfen: Die Depots sind allein etwas für Bundesbeamte. Neuhardt spricht von einer „kulturellen Verpflichtung“, da nicht locker zu lassen.

Zur Hintergrund-Geschichte
Viel mehr bemalte Leinwand gehört jetzt wirklich uns

 

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