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Luther ja, Mozart fürs Erste nicht

HINTERGRUND / UNESCO / WELTDOKUMENTENERBE

16/05/16 Was haben Schubert, Brahms und Schönberg, was Mozart nicht hat? Den UNESCO-Stempel des Schützenswerten... In Deutschland sind seit kurzem Schriften Martin Luthers ins Weltdokumentenerbe aufgenommen.

Darunter sind ein Handexemplar von Luthers Hebräischer Bibelausgabe, ein Plakatdruck der 95 Ablassthesen, die Bibelübersetzung und seine Schrift an die Ratsherren zur Einrichtung von Schulen.

Für den Direktor der Luthergedenkstätten in Wittenberg, Stefan Rhein, beantwortet sich mit der Aufnahme ins Weltdokumentenerbe rechtzeitig vor dem Reformationsjubiläum die drängende Frage: „Wem gehört Luther?“ Die Antwort laute jetzt „Der ganzen Welt“, denn Luther gehöre eben nicht nur dem deutschen Protestantismus, argumentiert Stefan Rhein.

Wem gehört eigentlich Mozart? Dessen Briefe und Notenmanuskripte, von denen einen Gutteil die Stiftung Mozarteum verwahrt, gehören offenbar noch Salzburg ganz allein. Im Gegensatz zur Schubert-Sammlung der Wienbibliothek, zum Brahms-Nachlass in der Gesellschaft der Musikfreunde in Wien oder dem Nachlass von Arnold Schönberg im Arnold Schönberg Center. Deutschland kann mit den Handschriften von Beethovens „Neunter“ und Bach h-Moll-Messe ordentliche Kaliber in Sachen Musik als UNESCO-geschützt ausweisen.

Die Sprecherin der Deutschen Unesco-Kommission (DUK), Katja Römer, bezeichnete das Unesco-Verzeichnis als „digitalisiertes Gedächtnis der Menschheit“. Die Arbeiten an den Bewerbungsdossiers dauern teils über Jahre - auch wenn bei manchen eingetragenen Dokumenten auf der Hand zu liegen scheine, warum ihre Bewerbung erfolgreich gewesen sei. Ein Beispiel sei das Tagebuch der Anne Frank.Die Liste zum Weltdokumentenerbe existiert seit 1992 und umfasst 348 Schriftstücke aus allen Weltregionen. Alle zwei Jahre werden neue Dokumente aufgenommen.

Was steht auf der österreichischen Liste? Das Wiener Dioskurides-Manuskript (Österreichische Nationalbibliothek), eine spätantike Sammelhandschrift, entstanden vor 512 nach Christus, ist bei weitem nicht das älteste Schriftstück. Zum Weltdokumentenerbe rechnen auch die Papyrussammlung des Erzherzogs Rainer oder die Tabula Peutingeriana, eine Kartensammlung des römischen Straßennetzes im spätrömischen Reich (beides in der Nationalbibliothek). Das Schlussdokument des Wiener Kongresses (1815) liegt im Österreichischen Staatsarchiv, so wie die Goldene Bulle von 1356, das wichtigste der Grundgesetze des Heiligen Römischen Reiches, mit dem die Modalitäten der Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige durch die Kurfürsten bis 1806 geregelt wurde.

Die „Bibliotheca Corviniana“ (Büchersammlung des ungarischen Königs Matthias Corvinus, 1443–1490) teilt sich die Österreichische Nationalbibliothek mit Einrichtungen in anderen Staaten. Dreizehn Einzeldokumente und Schrift-Konvolute aus Österreich genießen den besonderen Schutz der UNESCO, aber auch die Tondokumente des Phonogrammarchivs der österreichischen Akademie der Wissenschaften aus den Jjahren zwischen 1899 und 1950. (KAP/dpk)

Das Weltdokumentenerbe der UNESCO

 

 

 

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