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Elf Punkte zur Reform der Landeskulturpolitik

IM WORTLAUT

17/10/12 Wo Kulturschaffende der Schuh drückt – das hat der Dachverband Salzburger Kulturstätten zusammengeschrieben. Elf Punkte sind herausgekommen. Damit möchte man, so Dachverbands-Vorsitzender Tomas Friedmann in einem Pressegespräch am Mittwoch (17.10.), die politischen Verantwortungsträger im Land „anstupsen“. Hier die Anregungen – oder sagt man nicht doch besser Forderungen? – des Dachverbands im Wortlaut.

1. Kultur in eine Hand: Alle Kulturagenden werden in einem Ressort zusammengefasst (dzt. in verschiedenen Ressort mit unterschiedlicher politischer Verantwortung).

2. Erhöhung des freien Kulturbudgets auf mindestens 0,33 Prozent des Gesamtbudgets bzw. 15 Prozent des Kulturbudgets (derzeit 0,21 Prozent des Gesamtbudgets bzw. 9,8 Prozent des Kulturbudgets).

3. Neustrukturierung des Kulturbudgets (innerhalb nach Sparten):
a) Kulturelles Erbe: für Nicht-Zeitgenössisches (Burgen, Schlösser, Museen etc.)
b) Kunst und Kultur: für alles Zeitgenössische (mind. 50 Prozent Programm von und mit lebenden KünstlerInnen, ProduzentInnen etc.)
c) Künstlerinnen und Künstler (Stipendien, Preise, Projekte etc.)

4. Ein eigener Budgetansatz »Medien«, der für die freie Kultur neben Community-TV, freies Radio, Netzkulturinitiativen etc. auch Printförderung beinhaltet. Dieser Budget-Ansatz soll aus der transparenten Landesmedienabgabe gegenfinanziert werden.

5. Einführung einer tatsächlichen »Mittelfristigen Fördervereinbarung« (dzt.
Zielvereinbarung) mit einer Laufzeit von 3 Jahren – wie in der Stadt Salzburg.

6. Mindestens ein eigenes, offenes, zeitgenössisches Kulturhaus mit Ganzjahresbetrieb in jedem politischen Bezirk des Bundeslandes (dzt. fehlen Lungau, Tennengau, Pongau).

7. Ermöglichung der Bezahlung von KulturarbeiterInnen in der freien Szene nach dem Ge-haltschema der IG Kultur Österreich (dzt. häufig Verdienst unter Salzburg-Schnitt).

8. Transparenz: Klare Nachvollziehbarkeit aller Kulturmittel sowie öffentlich dokumentierte, frist- und zielgerechte Abwicklung der Kulturförderungen (siehe Modell Stadt Salzburg).

9. Fördervergabe »Kunst der Gegenwart und Projekte« bei Förderungen über 5.000 Euro durch eine unabhängige, z.T. überregionale Jury – mit Vorschlagsrecht für Landeskulturbei-rat und Dachverband.

10. Öffentliche und zeitnahe Ausschreibung bei der Nachbesetzung von Führungspositionen in allen Bereichen der Landeskultur.

11. Aufwertung des Salzburger Landeskulturbeirats (in Verfassungsrang) und Besetzung des Beirats in demokratischen Wahlen nach klaren Kriterien – sonst Abschaffung!

Zum Kommentar Der Thesenanschlag
Zur Meldung Eine Liste zum Anstupsen

 

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