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Das Land macht seine Hausaufgaben

LAND / KULTURFÖRDERUNG

17/06/20 „Wir haben uns die Verlustprognosen genau angesehen. Mit zusätzlich 2,5 Millionen Euro werden wir die absolut notwendige Unterstützung und Absicherung bieten für möglichst alle kulturellen Bereiche im ganzen Land.“ So LHStv. Heinrich Schellhorn heute Mittwoch (17.6.) in einem Pressegespräch.

Der für die Kultur zuständige Politiker hat die Eckpunkte des Maßnahmenpaketes vorgestellt. Es beruht auf einer Bedarfserhebung bei mehr als vierzig Institutionen. Fazit: Viele Einrichtungen rechnen spätestens im Herbst 2020 mit Liquiditätsproblemen. Mit dem zusätzlichen Fördergeld „können wir auch Arbeitsplätze sichern“, so Schellhorn.

Den größten Einzelposten in dem Maßnahmepaket, nämlich 600.000 Euro bildet die direkte Förderung von Künstlern. Orchester, Ensembles und Chöre erhalten 500.000 Euro, ebenso viel fließt in die Förderung musikalischer Veranstaltungen. Die darstellende Kunst bekommt 400.000 Euro mehr, die Filmförderung 200.000 Euro. Die weiteren Posten auf der Liste: Kulturzentren 150.000 Euro, Kulturveranstaltungen 120.000 Euro, Einrichtungen für bildende Kunst 30.000 Euro.

„Wir werden sehen, welche Unterstützungsleistungen an kulturelle Institutionen demnächst vom Bund ausbezahlt werden“, sagt Schellhorn. „Wenn das Land hier ein klares Bekenntnis für die kulturellen Einrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler abgibt, sind auch die Gemeinden gefordert und motiviert, mitzuziehen. Wir brauchen die Kultur überall, sie stiftet Identität im ganzen Land.“ Die 2,5 Millionen Hilfsgelder für die Kultur sind die Hälfte des Bedarfs, den die Kulturabteilung erhoben hat. Der Bund und die Stadt Salzburg haben ebenfalls Förderungen in Aussicht gestellt. „Mit der Stadt werden wir noch sprechen, damit wir hier abgestimmt und effektiv helfen können“, so Schellhorn.

Hier ein Überblick, was seit dem Shutdown im März 2020 umgesetzt wurde beziehungsweise noch wird:
– Die Auszahlung der zweiten Förderrate des Jahres an 40 Einrichtungen mit Zielvereinbarung wurde vorgezogen, um die Liquidität der Einrichtungen sicherzustellen. Rund 1,5 Millionen Euro wurden dafür bereitgestellt.
– Grundsätzlich kommt es zu keiner Rückabwicklung bereits zugesagter und gewährter Jahres- und Projektförderungen aufgrund der Aussetzung des Veranstaltungs- und Probebetriebs.
– Veranstaltungen können entweder in den Herbst oder in das Jahr 2021 verschoben werden, ausbezahlte Gelder bleiben bis zur Durchführung bei den Fördernehmern.
– Abrechnungsfristen werden entsprechend verlängert und angepasst.
– Das Land stellt unter dem Titel #kulturfreihaus eine Plattform mit Hinweisen zu Online-Angeboten von Künstlerinnen und Künstlern, Museen, Literatur, Tanz und so weiter zur Verfügung.
– Das Land vergab Arbeitsstipendien an 102 Künstlerinnen und Künstler. Diese wurden für maximal drei Monate gewährt und pro Monat mit 1.000 Euro dotiert.
– Die Ausschreibung von Kunstankäufen durch das Land im Bereich der bildenden Kunst wurde vorgezogen, die Dotierung von 65.000 Euro auf 80.000 Euro erhöht. Zusätzlich wird aus der Stiftung „Pro Salzburg“ eine Summe von 51.000 Euro zur Verfügung gestellt. 131.000 Euro fließen so an Künstlerinnen und Künstlerin. Es gibt mehr als 200 Einreichungen.
– An den mit über vierzig Einrichtungen abgeschlossenen Zielvereinbarungen wird festgehalten. „Die Förderzusage für drei Jahre gibt den betreffenden Kulturbetrieben eine Planungssicherheit“, betont Schellhorn.
– Landesateliers: Für diese wird rückwirkend ab März bis Ende 2020 keine Miete verlangt. Dies betrifft die sechs Ateliers in der Salzburger Roittnerstraße und drei in der Kaigasse. (Landeskorrespondenz/dpk)

Bild: dpk-klaba
Zum Kommentar Schritte auf dem Boden statt Blasen

 

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