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Theater und andere Freudenhäuser

GLOSSE

Von Reinhard Kriechbaum

18/05/20 Wie Lockerung für die Kultur real aussieht – eine entsprechende Änderung der Bundesverordnung ist seit 15. Mai in Kraft – hat die IG-Kultur zusammengeschrieben. Es ist höchst ernüchternd. Wieder einmal bestätigt sich, dass die Kultur in der derzeitigen Bundesregierung keine Sympathisanten, geschweige denn Fürsprecher hat.

Das Entscheidende für die Kulturszene ist, was alles unter „Freizeiteinrichtungen“ fällt. Diese darf man nämlich gar nicht erst betreten. Wir haben im mVerordnungsblatt nachgelesen. Als Freizeiteinrichtungen gelten also, wie es so schön heißt, „Betriebe und Einrichtungen, die der Unterhaltung, der Belustigung oder der Erholung dienen“. Da sind Schaustellerbetriebe, Freizeit- und Vergnügungsparks ebenso genannt wie Bäder, Wettbüros, Automatenbetriebe, Spielhallen und Casinos. An Stelle sechs der Auflistung finden sich „Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution“, dicht gefolgt (Punkt sieben) von „ Theatern, Konzertsälen und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts“. Tanzschulen und Schaubergwerke firmieren noch deutlich vor den Bordellen, weiter hinten kommen Paintballanlagen, Museumsbahnen und „Ausflugsschiffe im Gelegenheitsverkehr“. Der Gesetzgeber denkt wirklich an alles.

So gut wie alle Kultureinrichtungen sind also nach wie vor kalt gestellt. Nur Museen, Ausstellungen, Archive, Büchereien, Bibliotheken (inklusive Lesebereiche) dürfen seit vergangenem Wochenende öffnen, und auch das nur mit den bekannten Einschränkungen (10 Quadratmeter pro Besucher), analog zu den Vorgaben für Geschäfte. Ebenfalls zulässig sind Kunstvermittlungsprogramme wie Führungen und Workshops mit maximal zehn Teilnehmern. Es gelten die bekannten Regeln von mindestens einem Meter Sicherheitsabstand, das Tragen von Mund-Nasen-Schutz und regelmäßige Desinfektion. Klargestellt wurde ferner, dass Einzelunterricht in Tanzschulen wieder zulässig ist. Paartanzen nur von Menschen, die im gemeinsamen Haushalt leben.

Wir warten also weiter. Hoffentlich dürfen die Freudenhäuser bald aufsperren. Dann haben die Musentempel vielleicht auch wieder eine Chance.

Für jene, die alles richtig machen wollen, die aktuelle Änderung der Covid-19 Lockerungsverordnung

 

 

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