Radikale Schrumpfkur für den Althausbestand
IM WORTLAUT / ALTSTADTSCHUTZ (2)
21/02/18 Auch die Initiative Denkmalschutz hat sich heute Mittwoch (21.2.) mit einer Presseaussendung zur Terra Cognita-Studie geäußert. Auch sie beklagt die „völlig ungeeigneten Kriterien zur Beurteilung der Erhaltenswürdigkeit“ und argwöhnt schlicht und einfach eine „Verwaltungsvereinfachung“ bei Abbruchansuchen. Der Text im Wortlaut.
Von Markus Landerer und Claus Süss
Unter dem Vorwand der besseren Überprüfbarkeit der Erhaltungsgebote hat die Stadt Salzburg eine Studie bei „Terra Cognita“ in Auftrag gegeben, laut der jetzt 305 der 1.159 überprüften historischen Gebäude aus dem Erhaltungsgebot fallen sollen (§ 59 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009).
Besonders kritisiert werden müssen die dazu völlig ungeeigneten Kriterien zur Beurteilung der Erhaltenswürdigkeit, die dem kulturhistorischen Wert der Gebäude keinesfalls gerecht werden. Warum soll z.B. eine „nicht wahrnehmbare Bauflucht“ in Bezug zum Bebauungsplan (!) ein negatives Kriterium darstellen? Sollte dies nicht viel mehr zum Anlass genommen werden, die Baufluchtlinien wieder dem historischen Bestand anzupassen, um diesen besser zu schützen? Auch die kolportierte Chimäre der Vorteile (effektiverer Schutz für die verbleibenden Gebäude) löst sich bei näherer Betrachtung des Grundsatz-Amtsberichts (vom 29.12.2017) in Rauch auf, denn in diesem zeigt die Magistratsabteilung 5 (Raumplanung und Baubehörde) schonungslos auf, dass auch die „Reduzierung der Gesamtzahl an Erhaltungsgeboten nicht dazu führen wird, dass die Zahl der Abbruchansuchen sinkt“ (S.13), sondern dies schlicht zu einer schnöden „Verwaltungsvereinfachung“ führen wird (S.15). Daher fordert die Initiative Denkmalschutz die Einbindung der Öffentlichkeit und eine Diskussion über die völlig unzureichenden Bewertungsmaßstäbe. (Initiative Denkmalschutz)