Der entlassene Orchesterdirektor wehrt sich

HINTERGRUND / MOZARTEUMORCHESTER

06/03/20 Was hat sich Thomas Wolfram, der Orchesterdirektor des Mozarteumorchesters, zuschulden kommen lassen, dass er dreienhalb Monate vor seinem ohnedies fest stehenden Ausscheiden fristlos entlassen wurde?

Von Reinhard Kriechbaum

Die Begrüßung (das Archivfoto stammt aus dem Jahr 2014) war jedenfalls deutlich herzlicher. Thomas Wolfram ist heute Freitag (6.3.) über seine Rechtsanwältin an die Öffentlichkeit gegangen. Begründet sei der Hinausschmiss von seinem Dienstgeber, LHStv. Heinrich Schellhorn, mit einem – wie die Wiener Anwältin Petra Laback schreibt – „angeblichen Verstoß gegen das im Dienstvertrag verankerte Nebenbeschäftigungsverbot“ worden. Laut Dienstvertrag sei es Thomas Wolfram (der ja vor seiner Tätigkeit beim Mozarteumorchester eine Künstleragentur betrieben hat) aber gestattet gewesen, „seine Beteiligung an seiner Firma Primusic-Musidat Ltd aufrechtzuerhalten, d.h. das Unternehmen musste nicht geschlossen werden.“

Konkret habe eine Mitarbeiterin (so Wolfram gegenüber dem DrehPunktKultur) Sekretariatsdienste für Ivor Bolton, den ehemaligen Chefdirigenten des Mozarteumorchesters, erledigt. Das also ist für ihn jetzt zum Fallstrick geworden. Ob zurecht oder nicht, müssen die Juristen entscheiden, der Fall gehe ans Arbeitsgericht, kündigt Wolfram an. Seine Anwältin sieht die Sache so: „Offenbar wurde bloß ein Grund gesucht, um meinen Mandanten, der lediglich die Einhaltung der geschlossenen Vereinbarungen bzw. eine einvernehmliche Lösung darüber suchte, loszuwerden.“

Warum also will man den Orchesterdirektor gerade jetzt „los werden“? Auch das ist, so scheint es, eine Sache, an der die Rechtskundigen werden kniffeln müssen. Thomas Wolfram hatte, wie auch LHStv. Schellhorn gegenüber dem DrehPunktKultur bestätigt, ursprünglich einen unbefristeten Vertrag, unkündbar auf drei Jahre. „Diese Frist ist längst um“, argumentiert Schellhorn. Mit Wolfram wurde dann eine Befristung bis „Ende des ersten Quartals 2021“ (so seine Anwältin) ausgehandelt. „Die Ausschreibung der Position sollte vereinbarungsgemäß im Herbst 2019 erfolgen.“

Da war Schellhorn entschieden schneller dran, die Position wurde bereits im Frühjahr 2019 ausgeschrieben und der Nachfolger Siegwald Bütow tritt seinen Dienst schon heuer am 1. Juli an. „Das Abgehen von der Vereinbarung wurde mit dem Alter meines Mandanten begründet“, schreibt Wolframs Anwältin.

Für Thomas Wolfram geht es also jetzt um neun Monate Gehalt und Provisionen. Mehrere Gespräche zwischen dem Kultur-Landesrat und Wolfram haben offenbar keine einvernehmliche Lösung gebracht. „Ich kann nicht zwei Leute bezahlen“, so Schellhorn zum DrehPunktKultur. Die Arbeitsrechtler sind am Wort, denn Wolfram werde sich sich „gegen diese ungerechtfertigte Entlassung zur Wehr zu setzen“, heißt es.

Bild: Land Salzburg/Neumayr/MMV
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Hoher Seegang sollte ihn nicht schrecken