Zur Meldung GESTALTUNGSBEIRAT: Zwei neue Mitglieder (14.7.)

14/07/21 Hier liegt ein grundsätzliches Missverständnis vor: Der Gestaltungsbeirat ist ausschließlich für die neueren Bereiche von Salzburg zuständig, NICHT jedoch für die Altstadt und die so genannte Zone 2, die an die Altstadt anschließt und hauptsächlich Gründerzeitviertel betrifft.
Denkmalschützerische Angelegenheiten hat der Beirat so gut wie nie zu begutachten, bzw. müßte, sollte ein denkmalgeschützter Bau in den Stadtvierteln, für die der Beirat zuständig ist, betroffen sein, die Landeskonservatorin zugeschaltet werden, um ihre Vorgaben zu formulieren, die in einem gesonderten Bewilligungsverfahren, zusätzlich zum Bauverfahren behandelt werden müssen.
Dass für die Altstadtschutzzone und die Schutzzone 2 ein regional besetztes Gremium, nämlich die Altstadtkommission zuständig ist (in dem die Landeskonservatorin mitvertreten ist), ist seit Jahrzehnten ein Stein des Anstoßes, an dem aber von politischer Seite nicht gerüttelt wird, da nur so das Land – einzigartig in Österreich – seinen Einfluss auf das Baugeschehen der Stadt behält, da die Altstadtkommission beim Land angesiedelt ist und mit zwei Expert*innen beschickt wird, zusätzlich zu den beiden Expert*innen der Stadt…
Ursula Spannberger