120 plus 200

CORONA / ARBEITSSTIPENDIEN

22/10/20 Während des coronabedingten Lockdowns im Frühjahr initiierte das Land Salzburg erstmalig auf drei Monate befristete Arbeitsstipendien um Kunstschaffende in und aus Salzburg zu unterstützen. Nun wurden weitere zweihundert Arbeitsstipendien ausgeschrieben.

„Damit möchten wir gerade jetzt, in dieser herausfordernden Zeit, den Blick nach vorne richten“, so LHStv. Heinrich Schellhorn. „Wir wollen Künstlerinnen und Künstler dabei unterstützen, weiterhin auf professionellem Niveau kreativ und produktiv sein zu können.“

Die Arbeitsstipendien richten sich an alle Freischaffenden, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus eigenständiger künstlerischer oder kultureller Tätigkeit beziehen. „Sie tragen zur Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden bei und sind eine wichtige Investition in den Kulturstandort Salzburg“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn.

Das Stipendium kann für maximal drei Monate gewährt werden und ist pro Monat mit 1.000 Euro dotiert. Maximal beträgt die Förderung also 3.000 Euro. „Für den zweiten Teil haben wir 600.000 Euro aus den Covid-19-Sondermitteln reserviert. Damit können wir jetzt, im zweiten Durchgang, bis zu 200 Arbeitsstipendien ermöglichen. Im ersten Durchgang haben wir 120 Förderungen ausbezahlt“, sagt Schellhorn und betont: „Die äußeren Umstände sind derzeit für Kunstschaffende alles andere als einfach. Wir wollen Unsicherheiten minimieren und Rückenwind geben.“

Die Arbeitsstipendien sollen vorrangig der Entwicklung neuer Konzepte und Formate, besonders in Auseinandersetzung mit den veränderten Produktionsbedingungen dieser Zeit dienen. Sie sind jedenfalls an konkrete schöpferische Vorhaben gekoppelt. Alle künstlerischen Sparten sind denkbar, nicht jedoch Projekte in Zusammenhang mit einer schulischen oder universitären Ausbildung. Eine Voraussetzung ist auch, dass die bewerberinnen und Bewerber in den vergangenen fünf Jahren Kunstförderungen des Bundes, des Landes Salzburg oder der Stadt erhalten haben oder Teil eines geförderten Projekts/Programms waren.Der Arbeitsbeginn muss im Dezember 2020 erfolgen, der Nachweis ist bis Ende Mai 2021 zu erbringen.

Einreichungen sind ab sofort bis 11. November möglich – www.salzburg.gv.at
Bild: Land Salzburg