Strafe im Voraus

GLOSSE

Von Werner ThuSwaldner

02/10/20 Ein Einwand, der gegen die jüngsten Corona-Verordnungen kommen könnte, ist von ihren Verfassern nicht bedacht worden: Sie sehen mit ihren Begleiterscheinungen sehr ähnlich aus wie eine Bestrafung einschließlich einer Fußfessel.

Die Anordnung einer Fußfessel. Damit es zu ihrer Anwendung kommt, ist eine vom Gericht verhängte Bestrafung die Voraussetzung. Und nun kommt es dazu, dass Straftäter und vollkommen unschuldige Menschen gleichgestellt werden! Das darf doch nicht wahr sein, sagt das Rechtsempfinden.

Was tun? Geschrei erheben gegen eine himmelschreiende Ungerechtigkeit? Die Politik mobilisieren? Protestmärsche organisieren? In einer seiner Rauchpausen den Bundespräsidenten anrufen?

Einfacher wäre es, jedem Einzelnen von uns diesen November als eine Art Guthaben anzuschreiben. Das Guthaben kann dann gegenverrechnet werden, wenn einer von uns tatsächlich etwas ausgefressen hat und dafür bestraft werden soll. Dann könnte die im Voraus erlittene Strafe geltend gemacht werden. Jeder potentielle Straftäter könnte an seinem Konto ablesen, ob sich ein kleineres oder ein um ein wenig größeres Vergehen noch ausgehen würde.