FESTSPIELE

Urteil gegen unlautere Kartenvermittlung

20/01/22 „Soeben wurde das Urteil erster Instanz des Handelsgerichts Wien zugestellt“, melden die Salzburger Festspiele „mit Erleichterung und Freude“. Der Klage gegen die „unzulässige, weil unlautere Vermittlung von Eintrittskarten durch die Viagogo AG wurde stattgegeben“.

Ziel der Klage des Salzburger Festspielfonds sei es gewesen, die überhöhten und unrechtmäßigen Kartenangebote des Online-Kartenvermittlers Viagogo AG zu unterbinden. „Seit Jahren haben sich Beschwerden von in die Irre geleiteten Festspielkunden gehäuft, die auf den Viagogo-Webseiten Festspielkarten im guten Glauben gekauft haben“, so die Festspiele in ihrer Aussendung heute Donnerstag (20.1.).

„Im Nachhinein hatten sich die Kartenpreise oft als ein Vielfaches des offiziellen Werts herausgestellt. Aus diesem Grund und um ihre Kunden vor diesen Machenschaften zu schützen, sind die Salzburger Festspiele, vertreten durch Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte, dagegen gerichtlich vorgegangen.“ Nach der Bestätigung der einstweiligen Verfügung sei der Klage der Festspiele nun auch durch das Handelsgericht Wien in der Hauptsache stattgegeben worden. (SFS)